Wo es möglich ist, sollen unsere Bibliotheken ... auch Außenstehenden zugänglich sein (Satzungen 40,5).
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Ausleihe und Fernleihe

Ausleihe von BüchernAusleihe:

Die Entlehnung von Büchern ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

- ErstbenutzerInnen der Bibliothek müssen vor der ersten Entlehnung ein Benutzerkonto eröffnen. Hierzu ist ein Identitätsnachweis zu erbringen (gültiger Personalausweis, Reisepass,  Studienausweis oder Führerschein). Zudem muss eine gültige email-Adresse oder Telefonnummer angegeben werden.

- Die Entlehndauer für Bücher beträgt 4 Wochen. Eine Verlängerung für 2 Wochen ist nach Rücksprache möglich.

- Für Schäden, Untergang oder Verlust an entlehnten Medien haftet die ausleihende Person.

- Entlehnt werden können nur Drucke, die zwischen 1850 und heute erschienen sind. Vor 1850 erschienene Drucke können gegen Nachweis eines wissenschaftlichen Interesses im Leseraum der Bibliothek eingesehen werden. Ein Kopierer bzw. Scanner steht gegen Entgelt für die Anfertigung von Kopien zur Verfügung.

Fernleihe:

Die Fernleihe von Drucken, die zwischen 1850 und heute erschienen sind, ist möglich. Voraussetzung ist, dass der Antrag auf Fernleihe von einer anderen Bibliothek gestellt wird und der/die Ausleihende dort über ein gültiges BenutzerInnenkonto verfügt. Um Ersatz der Kosten, die für den Versand entstehen, wird gebeten. Für die Fernleihe gelten die Entlehnbedingungen und -fristen der beantragenden Bibliothek.

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